19.04.2020 / Allgemeines

Corona-Soforthilfeprogramme des Landes

Hilfsprogrammen für Soloselbstständige, Kleinst- und kleine Unternehmen, Angehörige Freier Berufe. 

Die nachfolgende Zusammenfassung wurde von Andrea Lindlohr,  wirtschaftspolitische Sprecherin der grünen Fraktion, zusammengestellt. (Stand 17.03.2019)

Verzahnung Bundes- und Landesprogramm

Die Verzahnung von Bundes- und Landesprogramm konnte in der letzten Woche abgeschlossen werden. Das Antragsverfahren bleibt gleich, die Bundesmittel werden über den bisherigen Weg der Soforthilfe Corona des Landes ausgegeben. Darüber hinaus stellen wir als Land weiterhin Soforthilfen für größere Unternehmen zu den bisherigen Kriterien bereit. Damit gehen wir als Land mit unserem umfassenden Soforthilfeprogramm deutlich weiter als der Bund und ändern gleichzeitig für die Antragstellenden die Kriterien nicht.

Es gibt nun zwei Formulare: Eines für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigte (Bundesprogramm) und eines für Unternehmen mit 11-50 Beschäftigte (Landesprogramm). Beide stehen auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums zur Verfügung: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/  Die Anträge werden weiterhin über das Portal www.bw-soforthilfe.de eingereicht und über die IHKen, Handwerkskammern und der Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum geprüft und über die L-Bank ausgezahlt.

Die Förderung erfolgt weiter im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu:

9.000 Euro für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten,
15.000 Euro für Unternehmen mit 5 bis 10 Beschäftigten,
30.000 Euro für Unternehmen mit 11 bis 50 Beschäftigten.

Für Antragsteller*innen, die bisher schon ihre Anträge eingereicht haben, ergibt sich kein Handlungsbedarf. Die bereits vorliegenden Anträge werden weiter bearbeitet. Es ist keine erneute Antragstellung erforderlich.

Existenzminimum von Selbstständigen und Künstler*innen gesichert

In Baden-Württemberg können Solo-Selbstständige, Künster*innen und Kleinunternehmer*innen weiterhin die Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat bei der Soforthilfe Corona geltend machen. Es gilt also nicht wie im Bundesprogramm der Verweis auf die Grundsicherung/Hartz IV. Damit unterstützen wir alle, die sich selbst etwas aufgebaut haben und unser wirtschaftliches, soziales und kulturelles Leben wesentlich prägen. Dafür hatten wir uns als Fraktion wie auch der Ministerpräsident eingesetzt.

Diesen Baden-Württemberg-Weg finanzieren wir zunächst über Landesmittel und geht somit einen anderen Weg als vom Bund vorgesehen. Das ist ein guter grüner Erfolg.

Kein Einsatz von liquidem Privatvermögen

Beim Thema Privatvermögen, welches vor der Beantragung der Zuschüsse für Soloselbstständigen, Kleinst- und kleinen Unternehmen einzusetzen war, hat das Wirtschaftsministerium sehr schnell eingelenkt und dies gestrichen. Das Corona-Soforthilfe-Programm des Landes wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Der Einsatz von verfügbarem liquidem Privatvermögen vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist nicht notwendig. Dies hat das Wirtschaftsministerium auch rückwirkend für bereits eingereichte Anträge, auch auf Druck aus meiner Fraktion hin, klargestellt. Der entsprechende Passus, den es zu Anfang gab, ist nicht mehr auf der Homepage mit den Informationen zum Antrag zu finden.

Start-ups

Das WM hat am Mittwoch angekündigt, Start-ups über eine Ausweitung des Programms „Start-up BW Pre-Seed“ zu fördern. Von der Krise betroffene Start-ups sollen kurzfristig mit einem in zwei Jahren rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 200.000 Euro unterstützt werden. Auch Start-ups, die schon die erste Phase – die so genannte Pre-Seed-Phase – hinter sich haben, aber aufgrund der Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, sollen Unterstützung erhalten. Die Ausarbeitung des Programms erfolgt derzeit.

Hintergrund: Start-ups erfüllen meist nicht die herkömmlichen Kriterien, um einen Kredit über eine Hausbank zu erhalten. In ihrer frühen Phase erwirtschaften sie noch keine Gewinne. Gewinne sind aber bisher die Voraussetzung für die etablierten Förderdarlehen der L-Bank wie beispielsweise das Programm Startfinanzierung 80. Daher sollten aus unserer Sicht die etablierten Instrumente der L-Bank stärker für Startups geöffnet werden.

Weitere Hilfsprogramme

Der Bund hat eine ganze Reihe an Unterstützungsangeboten für Selbstständige und Unternehmen aufgestellt. Diese sind mittlerweile recht umfassend und decken viele Bereiche ab. Eine Übersicht findet ihr beim BMWI: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html Inwieweit es von Landesseite weitere Maßnahmen und Unterstützungsangebote geben wird, stimmen wir derzeit in der Koalition mit der CDU ab.

MdL Daniel Renkonen
2019_04_17

 

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